vorbeugender Brandschutz
Brandschutznachweis
Ein Brandschutznachweis beschreibt die geplanten Maßnahmen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz eines Gebäudes. Er ist Bestandteil des Bauantrags und zeigt, wie die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von Menschen und Sachwerten eingehalten werden. Je nach Gebäudeklasse wird der Nachweis von der Baubehörde oder einem Prüfsachverständigen geprüft und freigegeben.
Nachweisberechtigt Brandschutz nach BayBO ARt. 62 (3)
für Gebäudeklasse 1 bis 5 und Sonderbau
Flucht- und Rettungswegpläne
Flucht- und Rettungswegpläne geben klar und übersichtlich Auskunft darüber, wie Personen im Notfall sicher aus einem Gebäude gelangen. Sie zeigen Fluchtwege, Notausgänge sowie Standorte von Feuerlöschern und Sammelstellen auf. Das Anbringen dieser Pläne ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass im Ernstfall jeder schnell und sicher den richtigen Weg ins Freie findet.
gemäß ASR A1.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“
Feuerwehreinsatzpläne und Laufkarten
Feuerwehreinsatzpläne und Laufkarten liefern wichtige Informationen für Feuerwehr und Rettungskräfte, um im Notfall schnell und effektiv handeln zu können. Sie zeigen Zugänge, Hydranten, Brandmelder und besondere Gefahrenbereiche im Gebäude. So unterstützen sie eine reibungslose und sichere Brandbekämpfung und Rettung
gemäß DIN 14095, BayBO sowie den spezifischen Anforderungen der örtlichen Feuerwehr.